Der Werkstattrat wird für 4 Jahre gewählt. Er vertritt die Interessen der Werkstattbeschäftigten in der wewole WERKEN gGmbH. Dabei ist er Ansprechpartner bei Fragen, Wünschen und Problemen und arbeitet eng mit der Werkstattleitung zusammen. Der Werkstattrat trifft sich alle zwei Wochen zu einer Werkstattratssitzung. Die Vertrauensperson unterstützt den Werkstattrat bei seiner Arbeit. Einmal im Monat trifft sich der Werkstattrat mit der Werkstattleitung.
Der Werkstattrat gibt Verbesserungsvorschläge, Wünsche, Fragen und Beschwerden an die Werkstattleitung weiter. Der Werkstattrat muss die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung kennen, in der die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstattrates stehen. Der Werkstattrat ist dafür zuständig, dass die Gesetze und Regeln, die für die Beschäftigten gelten, eingehalten werden.
Der Werkstattrat hat Mitwirkungs-Rechte bei:
• Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses
• Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitskleidung, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung
• Gesundheits- und Arbeitsschutz
• Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
• Fragen der Verpflegung
• Planung von Neubauten, Umbauten und Erweiterungsbauten
• Dauerhafte Umsetzung von Werkstattbeschäftigten auf einen anderen Arbeitsplatz, wenn die Betroffenen eine Mitwirkung wünschen
Der Werkstattrat hat Mitbestimmungs-Rechte bei:
• Ordnung und Verhalten der Werkstattbeschäftigten
• Werkstattordnung
• Fragen zur Arbeitszeit und Pausen
• Lohngestaltung
• Urlaubsplanung
• Fortbildung und Weiterbildung
• Soziale Aktivitäten, Gestaltung von Festen
So erreichen Sie uns:
Werkstattrat der wewole WERKEN gGmbH
Langforthstr. 24, 44628 Herne
werkstattrat@wewole.de
Tel: 02323/934435 oder 02323/ 934436
1. Vorsitzender: Robert Comes
Frauenbeauftragte: Ramona Mikolajewicz