Informationen über den Werkstattrat der wewole Werken gGmbH

Der Werkstattrat wird für 4 Jahre gewählt. Er vertritt die Interessen der Werkstattbeschäftigten in der wewole WERKEN gGmbH. Dabei ist er Ansprechpartner bei Fragen, Wünschen und Problemen und arbeitet eng mit der Werkstattleitung zusammen. Der Werkstattrat trifft sich alle zwei Wochen zu einer Werkstattratssitzung. Die Vertrauensperson unterstützt den Werkstattrat bei seiner Arbeit. Einmal im Monat trifft sich der Werkstattrat mit der Werkstattleitung.

Der Werkstattrat gibt Verbesserungsvorschläge, Wünsche, Fragen und Beschwerden an die Werkstattleitung weiter. Der Werkstattrat muss die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung kennen, in der die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstattrates stehen. Der Werkstattrat ist dafür zuständig, dass die Gesetze und Regeln, die für die Beschäftigten gelten, eingehalten werden.

Der Werkstattrat hat Mitwirkungs-Rechte bei:

Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses
Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitskleidung, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Fragen der Verpflegung
Planung von Neubauten, Umbauten und Erweiterungsbauten
Dauerhafte Umsetzung von Werkstattbeschäftigten auf einen anderen Arbeitsplatz, wenn die Betroffenen eine Mitwirkung wünschen

Der Werkstattrat hat Mitbestimmungs-Rechte bei:
Ordnung und Verhalten der Werkstattbeschäftigten
Werkstattordnung
Fragen zur Arbeitszeit und Pausen
Lohngestaltung
Urlaubsplanung
Fortbildung und Weiterbildung
Soziale Aktivitäten, Gestaltung von Festen

So erreichen Sie uns:
Werkstattrat der wewole WERKEN gGmbH
Langforthstr. 24, 44628 Herne
werkstattrat@wewole.de
Tel: 02323/934435 oder 02323/ 934436      

1. Vorsitzender: Robert Comes
Frauenbeauftragte: Ramona Mikolajewicz